Grundstückskaufvertrag
Grundstückskaufvertrag

Die eigenen vier Wände, eigener Grund und Boden – davon träumen viele. Dafür sind sie bereit, mühsam Erspartes zu opfern, Kredite aufzunehmen. Für Käufer wie Verkäufer geht es meist um viel Geld. Und keiner von beiden möchte dabei böse Überraschungen erleben oder sein Geld verlieren. Der Gesetzgeber weiß das und schreibt zum Schutz des Verkäufers und des Käufers vor: Kaufverträge über Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte sind nur dann rechtsgültig, wenn sie von einem Notar beurkundet werden.

Dem Notar hat das Gesetz die Aufgabe übertragen, Käufer wie Verkäufer vor Fallstricken zu bewahren. Der Notar garantiert beiden Seiten optimale juristische Beratung. Er setzt ihre Vereinbarungen in einen Vertrag um, schlägt sachgerechte Regelungen vor und bespricht den Text.

Zusätzlich organisiert der Notar die Abwicklung des besiegelten Kaufvertrages, besorgt behördliche Genehmigungen, stellt bei Gericht die notwendigen Anträge und kümmert sich um die Löschung von Belastungen im Grundbuch. Der Notar ist Ihr Wegweiser im Behördendschungel.

Schließlich achtet der Notar darauf, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ordnungsgemäß erfolgt.